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Hebammenbetreuung

Jede Familie hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und bis zum Ende der Stillzeit. Die Kosten hierfür sind im „Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe“ (SGB V, §134a) geregelt.

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Beratung) sowie in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die privaten Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Genaue Angaben darüber kann die jeweilige Krankenkasse machen, diese bestätigt im Zweifelsfall auch eine Kostenübernahme der betreffenden Leistungen.

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